Zusatzleistung Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung ist eine Aufstellung der Kosten, die im Kontext der Nutzung einer Immobilie anfallen und nicht direkt in der Kaltmiete enthalten sind. Dazu gehören etwa Kosten für Heizung, Strom, Wasser, Müllentsorgung, Hausmeisterservice, usw. Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung einmal im Jahr erstellen und dem Mieter zukommen lassen. Dabei muss er bestimmte Fristen einhalten und die Abrechnung muss bestimmte Mindestinhalte aufweisen. Die Nebenkostenabrechnung kann als Vorauszahlung oder Pauschale vereinbart werden. Im Falle einer Vorauszahlung muss der Vermieter jährlich eine Abrechnung erstellen.

Brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung?

SN Verwaltung übernimmt gerne die Zusatzleistung-Nebenkostenabrechnung für Sie, damit Sie sich in Ruhe um andere Dinge kümmern können.

SN Verwaltung bietet Ihnen somit einen Rundum-Sorglos-Schutz.

Zusatzleistungen

  • je nach Objekteinheiten helfe ich Ihnen bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung
  • Erstellung der Heizkosten-Abrechnung
  • Beschaffung, Einsichtnahme, Erstellen oder Wiederherstellung fehlender Verwaltungsunterlagen, die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich und bei Übernahme der Verwaltung nicht vorhanden sind
  • Vorbereitung der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer auf Restfertigstellung, Nachbesserung und Gewährleistung, Schadensersatz oder Minderung
  • Erstellung einer Bescheinigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
  • Überprüfung und Erstellung einer Buchhaltung oder Jahresabrechnungen für Zeiträume, in denen ein Dritter Verwalter war
  • Rechnungslegung während des Geschäftsjahres außerhalb der Jahresabrechnung

Zusatzleistung Nebenkostenabrechnung

Wir passen die Vergütung für die Zusatzleistungen individuell an Art und Umfang an. Rufen Sie uns einfach an, um mehr zu erfahren.

error: Content is protected !!